Wie Man(n) urteilt

von EVA STRECKER

Anne Greene war ein Dienstmädchen bei Oxford, bevor sie am Galgen gehängt wurde. Mit gerade einmal Anfang zwanzig war sie unverheiratet geschwängert worden, wohl von ihrem Dienstherrn selbst. Ihre Schwangerschaft verbarg sie. Das Kind wurde zu früh still-geboren; Ende November 1650 im Hinterhof des Herrenhauses. Die Überreste wurden gefunden, und Greene kam schnell vor Gericht. Ein kurzer Prozess nach zweiwöchigem Aufenthalt im Gefängnis, und das Urteil war gesprochen: sie war schuldig des vorsätzlichen Kindsmordes; das Verbergen der Schwangerschaft und die Totengeburt ohne Zeugen galten als Beweis.

Sie wurde am 14. Dezember 1650 gehangen, für eine halbe Stunde, bevor man ihren Körper – wie bei Verbrechern üblich – für die Obduktion zur Lehre von Medizinstudenten freigab.

Ihr Fall war einer von vielen. In den Jahren zwischen 1650 und 1680 stieg die Zahl der für Kindsmord verurteilten Frauen in England auf ein all-time High an, etwa 50 in 100.000 Geburten im Jahr. Die Strafe war in den allermeisten Fällen der Tod. Greene war mit ihren 22 Jahren noch unverheiratet, das war damals aber durchaus üblich. Das Heiratsalter, und damit die Familiensituation, ab dem eine Schwangerschaft akzeptabel und wünschenswert war, lag für den Großteil des 17. Jahrhunderts bei 27 Jahren für Frauen. Der Grund dafür ist wirtschaftlich bedingt: man konnte erst heiraten, wenn der Mann seine Gesellenzeit absolviert hatte und selbst einen Haushalt finanzieren konnte. Anne Greene war also aller Wahrscheinlichkeit nach verlobt, und wartete darauf, dass ihr Verlobter einen anständigen Beruf erlangen würde. Währenddessen arbeitete sie, wie viele andere Frauen ihres Stands als Dienstmagd für eine wohlhabende Familie und wohnte weiterhin bei ihren Eltern.

Der rasante Anstieg der Verurteilungen in den 1650ern lag sicherlich auch an dem Umbruch im Staat: 1649 wurde der damalige König Charles I. nach einem Bürgerkrieg gegen sein eigenes Parlament geköpft und eine Republik unter Oliver Cromwell ausgerufen, die bis zu dessen Tod bestand hielt. Cromwell und seine Anhänger waren streng-gläubige Puritaner, eine Form des Protestantismus die auch vor dem Bürgerkrieg Einzug in die Gesellschaft Englands erhalten hatte. Puritaner glaubten, dass Sex allein für die Ehe bestimmt war und vertraten eine – selbst für ihre Zeit – besonders strenge Ansicht über den Platz der Frau in Gesellschaft und Familie.

Junge, unverheiratete Frauen in der arbeitenden Schicht waren am stärksten von den strengen Kindsmord-Gesetzen betroffen. Die Schwangerschaft einer verheirateten Frau musste nicht vor den Nachbarn versteckt werden. Eine unverheiratete Frau konnte so etwas nicht riskieren; sie war in einer unsichereren Lage.

Das Jahr in dem Greene verurteilt wurde fiel genau in die Zeit, in der das Heiratsalter hoch war – die wirtschaftliche Lage war aufgrund des Bürgerkriegs schlecht und die Männer mussten länger arbeiten, bis sie einen Haushalt finanzieren konnten. In den Jahrzehnten davor stieg der religiöse Eifer in England an. 1624 führte das zu einem verschärften Gesetz gegen die Abtreibung und den Kindsmord. Unter diesem Gesetz wurde auch Anne Greene verurteilt.

‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ war eigentlich auch im 17. Jahrhundert in England die Norm, in diesem Fall liegt es aber an der angeklagten Frau, ihre Unschuld zu beweisen. Die Auflage für diesen Beweis war streng: bei einer Kinderleiche musste bewiesen werden, dass das Kind entweder tot geboren wurde oder ohne Schuld der Mutter starb. Unverheiratete Frauen verbargen aber ihre Schwangerschaften, und die Geburt passierte ohne Zeugen.

Dass die Unschuldsannahme ausgesetzt und die Beweislast umgekehrt wurde, war nicht das einzige einmalige an diesem Gesetz. Abtreibung und Kindsmord wurden als rein weibliche Verbrechen betrachtet. Ein Mann kann keine Abtreibung vornehmen und war bei einer Geburt in der Regel nicht anwesend. Wer der Vater eines Bastards ist, konnte nicht bewiesen werden. Unehelicher Sex war zwar auch für Männer strafbar, wenn man aber nicht im Akt erwischt wurde, war auch hier die Beweislage dürftig.

Das Gesetz sollte besonders streng angewandt werden, die große Zahl an Verurteilungen in den folgenden Jahren bezeugt das Vorgehen. Die tatsächliche Zahl an Abtreibungen ist aus so einer Statistik der Verurteilungen nicht erkenntlich. Die hohe Zahl der Verurteilungen zeigt nur, wie streng die englische Gesellschaft in diesen Jahren gegen außereheliche Beziehungen und ‚unmoralisches‘ Verhalten vorging.

Die wirtschaftliche Lage sorgte also für späte Ehen, und Sex vor der Ehe war ein gesellschaftliches Tabu. Je länger eine Frau unverheiratet blieb, desto höher das Risiko, dass sie außerehelich schwanger wurde. Sollte sie entdeckt werden, wurde sie sicherlich vor Gericht gebracht und verurteilt. Dazu kam das Machtgefälle zwischen einer unverheirateten, jungen Frau von niedrigem Stand und einem einflussreichen Mann als ihr Dienstherr. Ob eine Beziehung unter solchen Bedingungen überhaupt freiwillig sein kann, ist schon eine eigene Debatte für sich.

Eine Frau in diesen Umständen hatte wenig Möglichkeiten. Der Idealfall wäre jetzt, so schnell wie möglich zu heiraten, den Job beim übergriffigen Herrn aufzugeben und die Schwangerschaft (aber nicht den Vater) offen zu legen. Wenn das nicht möglich war, konnte die Frau entweder illegale und medizinisch unsichere Methoden suchen, um eine Fehlgeburt herbeizuführen (also abtreiben) und hoffen, dabei nicht erwischt zu werden. Oder aber sie gab ihre Schwangerschaft zu, dann drohte ihr aber der Verstoß aus der respektablen Gesellschaft, der Verlust ihres Jobs und in der Regel nur noch das Dasein als Prostituierte. Prostituierte mussten ihre Schwangerschaften nicht verbergen oder abtreiben. Es wusste ja schon jeder, dass ihr Sex immer außerehelich stattfand. Sie waren in einem Graubereich der Legalität. Die letzte Möglichkeit war, die Schwangerschaft zu verbergen und zu hoffen, dass niemand etwas bemerkte. Anschließend das Kind dann im Privaten gebären und als Findling aufgeben, oder auf eine begrabbare Totengeburt hoffen. Waisenhäuser gab es verstärkt aber erst ab Ende des 17. Jahrhunderts, die Zahl der Totengeburten ging mit ihrem Aufkommen zurück.

Als es zu der Geburt kam, war Anne Greene allein. Eine andere Magd fand sie kurz danach, schwer angeschlagen und lange nachdem ihre Arbeitszeit vorbei war. Gleichzeitig fand jemand die Überreste des Kindes. Eine kurze Untersuchung von Greene verriet sofort, dass sie noch vor kurzem schwanger war. Sie hat besonders Pech: der Richter ihres Falles war der Großvater ihres Dienstherrn. Als sie den Vater ihres Kindes benannte, wurde ihr der Verruf ihres Herrn zur Last gelegt.

Ein zusätzliches Problem für Frauen wie Greene: die Männer hatten vor Gericht mehr Wert als Zeugen. Sie konnten bestreiten der Vater zu sein, sie konnten bestreiten von der Schwangerschaft gewusst zu haben, sie konnten bestreiten zu einer Abtreibung geraten zu haben. Sie konnten behaupten, dass sie sich natürlich um das Kind gekümmert hätten und die betroffene Frau geheiratet hätten, hätten sie nur davon gewusst. Die Schuld für die Schwangerschaft und ihre Folgen lag allein bei der Frau.

Im selben Zug waren alle Richter und Juroren Männer von gutem Stand. Gerade in dem Fall, dass der Vater selbst von höherem Rang war, war die Chance auf einen Freispruch gering. Bei einem Schuldspruch war Tod die einzig mögliche Strafe unter dem Gesetz aus 1624. Anne Greenes Fall ist heute bekannt, weil er nicht mit ihrer Hinrichtung endete. Nach der halben Stunde am Strang wurde sie in das Privathaus eines Arztes gebracht. Er wollte sie dort vor seinen Studenten sezieren. Einer der anwesenden Studenten bemerkte aber, dass sie noch atmete. Die anwesenden Mediziner beschlossen sie würden ihren Beruf verraten, wenn sie Greene nicht retten würden. Ihre Arbeit veröffentlichten sie später unter dem Titel ‚Newes from the Dead‘ – ‚Neues von den Toten‘. Die Wiederbelebung gelang, und ein Gerichtsvertreter wurden informiert. Ihr kurioser Fall sorgte für Aufruhr, er wurde in den lokalen Nachrichten veröffentlicht. Spenden wurden für sie gesammelt, und ihr Fall wurde erneut verhandelt. Am Ende wurde ihr Überleben als Urteilsspruch Gottes gewertet. Sie zog mithilfe der Spenden aus der Stadt zu einem Verwandten auf das Land, heiratete dort und lebte ein unaufgeregtes Leben. Ihr ehemaliger Dienstherr blieb straffrei.  

Weiterführende Literatur

Abbildungsverzeichnis


Eva Strecker

Eva Strecker studiert im Master Geschichte und Öffentlichkeit. Sie schloss ihr Bachelorstudium in Heidelberg/Würzburg ab.